Störung der Fruchtbarkeit (Sterilität, Infertilität)

Genug gebrasselt - "Alles wird gut"
Das Thema Kinderwunsch gewinnt immer mehr an Bedeutung . Die Patientenzahlen in den günökologischen Praxen und in den Fertilitötszentren sprechen dafür:.
Zwei Millionen Paare befinden sich derzeit einer Kinderwunschbehandlung, weil sie gegen die Diagnose "Unfruchtbarkeit" etwas unternehmen wollen. In vielfacher Hinsicht sprach- und ratlos suchen sie Hilfe und Rat. Leider können viele über dieses Thema im sozialen Umfeld oft nicht kommunizieren. Sie treffen zum Teil auf Unverständnis, auch wenn sie sich einer Kinderwunschbehandlung unterziehen.
Diese Paare verbringen nicht selten Jahre im Kampf zum eigenen Kind. So manche von ihnen stolpern in Behandlungen hinein, ohne zu ahnen, auf was sie sich einlassen.
Unter dem Gedanken "Kinderwunsch - anders betrachtet" hat Barbara Brassel ein Buch über ihre Erfahrungen geschrieben und mit dem Titel "Alles wird gut" versehen.
Sie berichtet über die Hilfen, die sie in ihrer Suche auch im Internet gefunden hat.

Im BaKiBa Verlag kann das Buch - Umfang 360 Seiten - bestellt werden:
Nöchtenstrasse 21 A
51647 Gummersbach
oder über e-mail bei Barbara.Brassel@alles-wird-gut.info
und im Internet unter http://www.bakiba-Verlag.de

Auch andere Betroffene können sich Rat, Unterstützung und manche wertvolle Hinweise unter verschiedenen Internetadressen abholen. Das Internet ist eine ideale Möglichkeit, sich über Kinderwunschhilfen zu orientieren und Antworten auf medizinische, organisatorische und rechtliche Fragen zu holen.


www.eltern.de
www.elternnetz.de/
www.familienplanung.de
www.fertility.de
www.fertinet.de
www.klein-putz.de
www.kinderwunsch.de/
www.kinderwunschhilfe.de
http://menschenskinder-online.de
www.netdoktor.de/kinder/
www.repromed.de/info.html
www.wunschkinder.de



Kasse muss für Refertilisation nicht immer zahlen
Keine Kostenübernahme für Wiederherstellung der Empfängnisfähigkeit
Eine heute 37jährige Frau, die sich nach der Geburt zweier Kinder hatte sterilisieren lassen, hat gegen ihren Krankenkasse geklagt, weil diese ihr die Kosten einer Refertilisation nicht erstatten wollte.
Das Landessozialgericht Celle (LSG) hat jetzt der Krankenkasse Recht gegeben: Die Frau habe keinen Anspruch auf Kostenübernahme bei der Wiederherstellung der Empfängnisfähigkeit, urteilten die Richter.

Die Frau hatte sich unter anderem deshalb zu der Sterilisation entschlossen, weil sie während der ersten, 1994 geschiedenen Ehe wiederholt von ihrem Mann vergewaltigt worden war und weitere Schwangerschaften ausschließen wollte. Infolge der sexuellen Übergriffe litt die Frau an psychosomatischen Beschwerden, Unterleibschmerzen, Ängsten vor einer erneuten Schwangerschaft und einer Neurose. Die Sterilisation wurde daraufhin 1990 vorgenommen. Nach der Trennung von ihrem Mann ging sie eine neue, glückliche Beziehung ein und wollte mit ihrem neuen Partner ein weiteres Kind haben. Weil sich dieser Wunsch aufgrund der Sterilisation nicht erfüllen ließ, stellten sich erneut erste Anzeichen psychosomatischer Beschwerden wie eine Scheinschwangerschaft gezeigt, heißt es in der Klage. Deshalb sei eine Refertilisation erforderlich, um weitere psychische Belastungen zu vermeiden. Die Frau ließ den Eingriff 1995 vornehmen und beantragte die Kostenübernahme durch ihre Kasse.
Das LSG urteilte jedoch, dass man keine Krankheit nach dem SGB V habe erkennen können. Eine freiwillige Sterilisation sei keine krankhafte Unfruchtbarkeit.
Zwar habe sich die Frau in einer erheblichen Zwangslage befunden, zur Besserung der Symptomatik sei eine Sterilisation aber nicht erforderlich gewesen, weil andere Möglichkeiten der Schwangerschaftsverhütung denkbar gewesen seien. Zudem hatten sich die psychosomatischen Beschwerden nicht nach die Sterilisation, sondern nach der Trennung von ihrem Ehemann gebessert.
Die Unfruchtbarkeit könne nicht auf schicksalhafte Faktoren zurückgeführt werden.
Az: L 4 KR 195/96

Kommentar: Immerhin ist von diesem Urteil die schicksalhafte Unfruchtbarkeit nicht berührt.




Fruchtbarkeitsstörungen: Krankenkasse muss die Kosten für ICSI übernehmen
Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen die Kosten für die Intracytoplastmatische Spermainjektion (ICSI) übernehmen.
Zur Begründung betonte das Gericht in Celle, ICSI sei die einzige Hilfe bei schwerer Zeugungsunfähigkeit des Mannes.
Gleichzeitig bezweifelte das LSG die "demokratische und rechtsstaatliche Legitimation des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen" und stellte sich damit gegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.
Einen wirksamen Ausschluss könne der Ausschuss nicht treffen, urteilte das LSG.
Der Gesetzgeber sehe schon bei Schnupfenmitteln die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung, da könne die Behandlung gewichtigerer Krankheiten nicht per Richtlinie geregelt werden. Zudem sei mit der einzigen Behandlungsmöglichkeit ein ganzes Krankheitsbild ausgeschlossen; dies aber, so habe auch das BSG in seinem SKAT-Urteil entschieden, sei nicht zulässig.
Ethisch brisant ist die Frage, ob der Ausschuss Kompetenz zu Fragen der Eugenik hat. Dies hat das LSG verneint: Ob ein Kind auch dann gewollt wird, wenn es mit größerer Wahrscheinlichkeit behindert ist, sei eine Frage, über die allein Eltern entscheiden könnten.
ÊAz: LSG Celle, L 4 KR 130/98