Störung der Fruchtbarkeit (Sterilität, Infertilität)
Genug gebrasselt - "Alles wird gut"
Das Thema Kinderwunsch gewinnt immer mehr an Bedeutung . Die Patientenzahlen
in den günökologischen Praxen und in den Fertilitötszentren sprechen
dafür:.
Zwei Millionen Paare befinden sich derzeit einer Kinderwunschbehandlung,
weil sie gegen die Diagnose "Unfruchtbarkeit" etwas unternehmen
wollen. In vielfacher Hinsicht sprach- und ratlos suchen sie Hilfe
und Rat. Leider können viele über dieses Thema im sozialen Umfeld
oft nicht kommunizieren. Sie treffen zum Teil auf Unverständnis,
auch wenn sie sich einer Kinderwunschbehandlung unterziehen.
Diese Paare verbringen nicht selten Jahre im Kampf zum eigenen
Kind. So manche von ihnen stolpern in Behandlungen hinein, ohne
zu ahnen, auf was sie sich einlassen.
Unter dem Gedanken "Kinderwunsch - anders betrachtet" hat Barbara
Brassel ein Buch über ihre Erfahrungen geschrieben und mit dem
Titel "Alles wird gut" versehen.
Sie berichtet über die Hilfen, die sie in ihrer Suche auch im
Internet gefunden hat.
Im BaKiBa Verlag kann das Buch - Umfang 360 Seiten - bestellt
werden:
Nöchtenstrasse 21 A
51647 Gummersbach
oder über e-mail bei Barbara.Brassel@alles-wird-gut.info
und im Internet unter http://www.bakiba-Verlag.de
Auch andere Betroffene können sich Rat, Unterstützung und manche
wertvolle Hinweise unter verschiedenen Internetadressen abholen.
Das Internet ist eine ideale Möglichkeit, sich über Kinderwunschhilfen
zu orientieren und Antworten auf medizinische, organisatorische
und rechtliche Fragen zu holen.
www.eltern.de
www.elternnetz.de/
www.familienplanung.de
www.fertility.de
www.fertinet.de
www.klein-putz.de
www.kinderwunsch.de/
www.kinderwunschhilfe.de
http://menschenskinder-online.de
www.netdoktor.de/kinder/
www.repromed.de/info.html
www.wunschkinder.de
Kasse muss für Refertilisation nicht immer zahlen
Keine Kostenübernahme für Wiederherstellung der Empfängnisfähigkeit
Eine heute 37jährige Frau, die sich nach der Geburt zweier Kinder
hatte sterilisieren lassen, hat gegen ihren Krankenkasse geklagt,
weil diese ihr die Kosten einer Refertilisation nicht erstatten
wollte.
Das Landessozialgericht Celle (LSG) hat jetzt der Krankenkasse
Recht gegeben: Die Frau habe keinen Anspruch auf Kostenübernahme
bei der Wiederherstellung der Empfängnisfähigkeit, urteilten die
Richter.
Die Frau hatte sich unter anderem deshalb zu der Sterilisation
entschlossen, weil sie während der ersten, 1994 geschiedenen Ehe
wiederholt von ihrem Mann vergewaltigt worden war und weitere
Schwangerschaften ausschließen wollte. Infolge der sexuellen Übergriffe
litt die Frau an psychosomatischen Beschwerden, Unterleibschmerzen,
Ängsten vor einer erneuten Schwangerschaft und einer Neurose.
Die Sterilisation wurde daraufhin 1990 vorgenommen. Nach der Trennung
von ihrem Mann ging sie eine neue, glückliche Beziehung ein und
wollte mit ihrem neuen Partner ein weiteres Kind haben. Weil sich
dieser Wunsch aufgrund der Sterilisation nicht erfüllen ließ,
stellten sich erneut erste Anzeichen psychosomatischer Beschwerden
wie eine Scheinschwangerschaft gezeigt, heißt es in der Klage.
Deshalb sei eine Refertilisation erforderlich, um weitere psychische
Belastungen zu vermeiden. Die Frau ließ den Eingriff 1995 vornehmen
und beantragte die Kostenübernahme durch ihre Kasse.
Das LSG urteilte jedoch, dass man keine Krankheit nach dem SGB
V habe erkennen können. Eine freiwillige Sterilisation sei keine
krankhafte Unfruchtbarkeit.
Zwar habe sich die Frau in einer erheblichen Zwangslage befunden,
zur Besserung der Symptomatik sei eine Sterilisation aber nicht
erforderlich gewesen, weil andere Möglichkeiten der Schwangerschaftsverhütung
denkbar gewesen seien. Zudem hatten sich die psychosomatischen
Beschwerden nicht nach die Sterilisation, sondern nach der Trennung
von ihrem Ehemann gebessert.
Die Unfruchtbarkeit könne nicht auf schicksalhafte Faktoren zurückgeführt
werden.
Az: L 4 KR 195/96
Kommentar: Immerhin ist von diesem Urteil die schicksalhafte Unfruchtbarkeit
nicht berührt.
Fruchtbarkeitsstörungen: Krankenkasse muss die Kosten für ICSI
übernehmen
Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Landessozialgerichts
(LSG) Niedersachsen die Kosten für die Intracytoplastmatische
Spermainjektion (ICSI) übernehmen.
Zur Begründung betonte das Gericht in Celle, ICSI sei die einzige
Hilfe bei schwerer Zeugungsunfähigkeit des Mannes.
Gleichzeitig bezweifelte das LSG die "demokratische und rechtsstaatliche
Legitimation des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen" und
stellte sich damit gegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
(BSG) in Kassel.
Einen wirksamen Ausschluss könne der Ausschuss nicht treffen,
urteilte das LSG.
Der Gesetzgeber sehe schon bei Schnupfenmitteln die Notwendigkeit
einer gesetzlichen Regelung, da könne die Behandlung gewichtigerer
Krankheiten nicht per Richtlinie geregelt werden. Zudem sei mit
der einzigen Behandlungsmöglichkeit ein ganzes Krankheitsbild
ausgeschlossen; dies aber, so habe auch das BSG in seinem SKAT-Urteil
entschieden, sei nicht zulässig.
Ethisch brisant ist die Frage, ob der Ausschuss Kompetenz zu Fragen
der Eugenik hat. Dies hat das LSG verneint: Ob ein Kind auch dann
gewollt wird, wenn es mit größerer Wahrscheinlichkeit behindert
ist, sei eine Frage, über die allein Eltern entscheiden könnten.
ÊAz: LSG Celle, L 4 KR 130/98