Indikationen.
Abklärung des Verdachtes auf Lymphknotenmetastase bei bekanntem Primärtumor. Ungeklärte persistierende Lymphknotenschwellung zum Ausschluß eines malignen Tumors (malignes Lymphom oder Metastase). Keine Indikationen sind Lymphknotenschwellungen bei akuten fieberhaften Infekten oder lokalen Entzündungen.
Gewinnung und Präparation.
Punktion palpabler Lymphknoten mit kurzen, 22- oder 23-Gauge-Nadeln; von nicht palpablen Lymphknoten unter Ultraschall oder CT-Kontrolle mit 8-10 cm langen Nadeln mit Mandrin von 0,8-0,9 mm Durchmesser. Anfertigen von zwei luftgetrockneten (für MGG-Färbung und ggf. DNA-Zytometrie) und vier alkohol- (oder Delaunay) fixierten Ausstrichen (für die Papanicolaou-Färbung und ggf. Immunzytochemie). Ca. 20 % der Lymphknotenpunktionen liefern für eine Zytodiagnostik unzureichendes Untersuchungsmaterial.
Differentialdiagnose.
Folgende Entitäten können unterschieden werden:
Gutartig: Serome, Hämatome, Zysten, unspezifische und granulomatöse Lymphadenitiden.
Bösartig: maligne Hodgkin- und Non-Hodgkin-Lymphome, Metastasen (Adeno-, Plattenepithel-, undifferenzierte und kleinzellige Karzinome).
Treffsicherheiten.
Im Literaturmittel wird eine Sensitivität von 93 % und eine Spezifität von 97 % erreicht. Eine tumorzellnegative zytologische Diagnose schließt damit weder ein malignes Lymphom noch eine Lymphknotenmetastase aus. Die Ursache falsch negativer Diagnosen liegt meist in einer unrepräsentativen Zellentnahme. Die Genauigkeit der histogenetischen Tumorklassifikation ist auf wenige Entitäten begrenzt (s. o.), läßt sich aber durch immunzytochemische Untersuchungen erheblich verbessern (s. unter Ergüsse, S. 7-8).
Klinische Relevanz.
Schnelle, preiswerte und komplikationslose Methode zur Abklärung der Dignität unklarer Lymphadenopathien, insbesondere bei unbekanntem Primärtumor, mit der Möglichkeit, zur Lokalisation eines unbekannten Primärtumors beizutragen. Nur eingeschränkt geeignet zur definitiven Klassifikation maligner Lymphome.