In der gynäkologischen Zytologie werden die Diagnosen in Deutschland standardisiert noch nach der Münchner Nomenklatur II, vor allem im englischsprachigen Ausland dagegen meist nach der amerikanischen Bethesda-II-Nomenklatur abgefaßt. Für die extragenitale zytopathologische Diagnostik hat sich in Deutschland nachfolgendes Schema bewährt.