Standardisierte Befundung zytologischer Präparate

In der gynäkologischen Zytologie werden die Diagnosen in Deutschland standardisiert noch nach der Münchner Nomenklatur II, vor allem im englischsprachigen Ausland dagegen meist nach der amerikanischen Bethesda-II-Nomenklatur abgefaßt. Für die extragenitale zytopathologische Diagnostik hat sich in Deutschland nachfolgendes Schema bewährt.