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Begabtenförderungswerke

In Deutschland sind elf Begabtenförderungswerke bundesweit tätig. Mit Hilfe staatlicher Zuschüsse werden Stipendien an Studierende und Promovierende vergeben. Im einzelnen handelt es sich um die folgenden Stiftungen:
- Studienstiftung des Deutschen Volkes
- Cusanuswerk - Bischöfliche Studienförderung
- Evangelisches Studienwerk Villigst
- Hans-Böckler-Stiftung
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft - Studienförderwerk Klaus Murmann
- Konrad-Adenauer-Stiftung
- Heinrich-Böll-Stiftung
- Friedrich-Ebert-Stiftung
- Rosa-Luxemburg-Stiftung
- Friedrich-Naumann-Stiftung
- Hanns-Seidel-Stiftung

Die Stiftungen haben unterschiedliche Voraussetzungen für die Gewährung von Stipendien. Ihnen ist jedoch gemeinsam, dass sie neben den fachlichen und persönlichen Aspekten Wert auf das Engagement der Stipendiaten in Staat und Gesellschaft legen. Die Förderungswerke stehen Parteien, den Kirchen oder anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen weltanschaulich nahe und erwarten von ihren Stipendiaten, dass sie an der Arbeit der Stiftung interessiert sind und aktiv daran teilnehmen. An den einzelnen Hochschulen werden die Stiftungen durch Vertrauensdozenten vertreten. Die Begabtenförderungswerke vergeben, was die Zahl, die Laufzeit und die Stipendienhöhe anbelangt, die meisten Promotionsstipendien in Deutschland. Kurzbeschreibungen sowie Bewerbungsvoraussetzungen und -verfahren der einzelnen Werke finden Sie unter
http://www.begabtenfoerderungswerke.de/html/


Private Stiftungen

Neben den staatlichen Stiftungen existiert auch eine Vielzahl privater Stiftungen, die Stipendien vergeben und Zuschüsse zum Druck von Doktorarbeiten zahlen. Wichtig für die Beantragung eines solchen Stipendiums ist das Thema der Dissertation. Die privaten Stiftungen fördern hauptsächlich Themen, die sich mit dem Schwerpunkt der Stiftung befassen. Neben der thematischen Orientierung können aber auch andere Aspekte wie der Hochschulort oder die Hochschule, der Geburts- oder Wohnort des Bewerbers o.ä. eine Förderung begründen. Einen guten Überblick über die forschungsfördernden Institutionen finden Sie auf der Seite
http://www.stiftungsindex.de


Steuerliche Vergünstigungen (betrifft Promovenden)

Kosten, die im Zusammenhang mit der Promotion entstanden sind, können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom November 2003 als Werbungskosten und damit in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist der Nachweis, dass der Erwerb der Doktorwürde für das berufliche Fortkommen nahezu unentbehrlich oder zumindest von erheblicher Bedeutung ist und dadurch ein Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen besteht. In einer BFH-Entscheidung aus dem Jahr 2005 wird dieser Zusammenhang ausführlich behandelt:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2005.3.16/6R7103.html

Kann der Nachweis einer beruflichen Veranlassung der Promotion nicht erbracht werden, zählen die entstandenen Aufwendungen zu den Ausbildungskosten und können als Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag von 4.000,- Euro pro Kalenderjahr geltend gemacht werden. Angerechnet werden neben den Druckkosten auch die Kosten für Semesterbeiträge, Arbeitsmaterialien und Reisekosten. Eine Auflistung berücksichtigungsfähiger Positionen finden Sie unter
http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,314770-3,00.html

 
 
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