Begabtenförderungswerke
In Deutschland sind elf Begabtenförderungswerke bundesweit tätig.
Mit Hilfe staatlicher Zuschüsse werden Stipendien an Studierende
und Promovierende vergeben. Im einzelnen handelt es sich um die folgenden
Stiftungen:
- Studienstiftung
des Deutschen Volkes
- Cusanuswerk
- Bischöfliche Studienförderung
- Evangelisches
Studienwerk Villigst
- Hans-Böckler-Stiftung
- Stiftung
der Deutschen Wirtschaft - Studienförderwerk Klaus Murmann
- Konrad-Adenauer-Stiftung
- Heinrich-Böll-Stiftung
- Friedrich-Ebert-Stiftung
- Rosa-Luxemburg-Stiftung
- Friedrich-Naumann-Stiftung
- Hanns-Seidel-Stiftung
Die Stiftungen haben unterschiedliche Voraussetzungen für die
Gewährung von Stipendien. Ihnen ist jedoch gemeinsam, dass sie
neben den fachlichen und persönlichen Aspekten Wert auf das Engagement
der Stipendiaten in Staat und Gesellschaft legen. Die Förderungswerke
stehen Parteien, den Kirchen oder anderen gesellschaftlich relevanten
Gruppen weltanschaulich nahe und erwarten von ihren Stipendiaten, dass
sie an der Arbeit der Stiftung interessiert sind und aktiv daran teilnehmen.
An den einzelnen Hochschulen werden die Stiftungen durch Vertrauensdozenten
vertreten. Die Begabtenförderungswerke vergeben, was die Zahl,
die Laufzeit und die Stipendienhöhe anbelangt, die meisten Promotionsstipendien
in Deutschland. Kurzbeschreibungen sowie Bewerbungsvoraussetzungen und
-verfahren der einzelnen Werke finden Sie unter
http://www.begabtenfoerderungswerke.de/html/
Private Stiftungen
Neben den staatlichen Stiftungen existiert auch eine Vielzahl privater
Stiftungen, die Stipendien vergeben und Zuschüsse zum Druck von
Doktorarbeiten zahlen. Wichtig für die Beantragung eines solchen
Stipendiums ist das Thema der Dissertation. Die privaten Stiftungen
fördern hauptsächlich Themen, die sich mit dem Schwerpunkt
der Stiftung befassen. Neben der thematischen Orientierung können
aber auch andere Aspekte wie der Hochschulort oder die Hochschule, der
Geburts- oder Wohnort des Bewerbers o.ä. eine Förderung begründen.
Einen guten Überblick über die forschungsfördernden Institutionen
finden Sie auf der Seite
http://www.stiftungsindex.de
Steuerliche Vergünstigungen (betrifft Promovenden)
Kosten, die im Zusammenhang mit der Promotion entstanden sind, können
nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom November 2003 als Werbungskosten
und damit in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist der Nachweis, dass der Erwerb der Doktorwürde
für das berufliche Fortkommen nahezu unentbehrlich oder zumindest
von erheblicher Bedeutung ist und dadurch ein Zusammenhang mit späteren
steuerpflichtigen Einnahmen besteht. In einer BFH-Entscheidung aus dem
Jahr 2005 wird dieser Zusammenhang ausführlich behandelt:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2005.3.16/6R7103.html
Kann der Nachweis einer beruflichen Veranlassung der Promotion nicht
erbracht werden, zählen die entstandenen Aufwendungen zu den Ausbildungskosten
und können als Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag von 4.000,-
Euro pro Kalenderjahr geltend gemacht werden. Angerechnet werden neben
den Druckkosten auch die Kosten für Semesterbeiträge, Arbeitsmaterialien
und Reisekosten. Eine Auflistung berücksichtigungsfähiger
Positionen finden Sie unter
http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,314770-3,00.html