Die Bücherverbote der SS

(Frank Gerstenberg
)
   
 

NS-Literaturpolitik wird gemeinhin in Verbindung gebracht mit den Bücherverbrennungen vom 10. Mai 1933. Allenfalls sind noch die äußeren und innere Emigranten wie Thomas Mann oder sein "Antagonist" Walter von Molo bekannt, vielleicht auch noch die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums"(1). Nur sehr wenige Forscher haben sich dieses vermeintlich abseits gelegenen Themas angenommen. Die Bedeutung, die das Buch für die NS-Herrschaftspraxis hatte, ist damit bis heute nicht klar geworden.

Der Düsseldorfer Historiker Professor Christoph Weber stieß bei Forschungen über den Kölner Religionsphilosophen Johannes Hessen auf eine Bücher-Verbotsebene, die bis dato unbekannt war und weitreichende Konsequenzen für die Interpretation nicht nur der NS-Literaturpolitik, sondern der gesamten NS-Machthierarchie hat. Bücher von über 300 Autoren - darunter Johannes Hessen, aber auch damals berühmte und heute in Vergessenheit geratene Philosphen wie Robert Saitschik oder Jean Cocteau - wurden auf immer noch nicht hinreichend geklärte Weise anscheinend laut- und spurenlos konfisziert. Sie tauchten nicht in der geheimen, aber vor diesem Hintergrund schon fast "offiziell" zu nennenden, berüchtigten "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums" auf. Diese Liste wurde von der Reichsschrifttumskammer, einer Unterabteilung der Reichskulturkammer, geführt, deren oberster Chef Joseph Goebbels war. "Unsere" Bücher jedoch finden sich einzig im "Befehlsblatt des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD". Dreh- und Angelpunkt ist ein Erlaß des Reichssicherheitshauptamtes - also der hochgradig ideologischen Abteilung der SS zur "Bekämpfung der Gegner der nationalsozialistischen Weltanschauung"- vom 9. Juni 1941. Nach diesem Erlaß beschlagnahmte die SS, besser gesagt die Gestapo, bis in den Februar 1945 hinein "Druckschriften, die nicht (sic!) in die Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums eingereicht worden sind". Professor Weber stieß damit auf eine unentdeckte Quelle in der NS-Forschung, die er mir dankenswerterweise für meine Magisterarbeit überließ.

Was hatte dieses Verbot zu bedeuten? Warum wurden Bücher wie "Das Verbrechen als Krankheit" von Georg Bonne aus dem Jahre 1927, "Der Hergott im Schützengraben" von Max Biber oder "Heilkräuter im Dienste der Schönheit" aus dem Verkehr gezogen? Auffallend ist, daß es sich bei den über 300 Titeln vorwiegend um religiöse, philosophische, teilweise auch metaphysische und oft auf den ersten Blick banale Titel handelt. An dieser Stelle kommt Heinrich Himmler ins Spiel: Sein Hang zur Mystik, dazu sein fanatischer Antiklerikalismus, sind bekannt. Daß er eine aktive Rolle in der NS-Literaturpolitik spielte - ein Faktum, das von der Forschung nahezu übersehen wurde -, belegt die Präambel der "Liste der schädlichen und unerwünschten Schrifttums": Himmler wurde hier mit einer Zensurvollmacht ausgestattet. Er konnte neben den Verboten, die Joseph Goebbels als Präsident der Reichskulturkammer erteilte, ein "zusätzliches Verbot" erteilen. Doch damit nicht genug: Zusätzlich zu dem "zusätzlichen Verbot" existierte eben besagter Runderlaß vom 9. Juni 1941 des RSHA, deren oberster Chef er war.

Ob Goebbels von diesem Erlaß wußte, ist bis jetzt noch unbekannt. Fest steht aber: Die These von der Allgewalt Joseph Goebbels´ als oberster Kultur- und Literaturwächter ist ebensowenig haltbar wie die Schimäre eines undurchlässigen NS-Machtmonoliths, die ja nur noch von wenigen aufrecht erhalten wird. Die Polykratie, die Kompetenzüberschneidungen, das Machtgerangel, der Aktionismus konkurrierender Abteilungen sind entscheidende Merkmale des NS-Staates. Diese Arbeit ist vom Prinzip her angelegt wie die bedeutende Studie von Reinhard Bollmus zum Amt Rosenberg
(2): Induktiv wird von den "Bücherverboten der SS" auf die Rolle der SS im Kulturbetrieb, auf die Bedeutung Himmlers in diesem Zusammenhang - aber auch des oft übersehenen Bormanns - eingegangen. Es werden die Machtzentren und die machtlosen Zentren im NS-Literaturbetrieb beleuchtet, die wiederum einen Blick auf die amorphe NS-Herrschaftsmasse zulassen.

Die zweite Säule, auf der diese Studie steht, ist die Frage nach der Rolle, der Lebenswirklichkeit und den Intentionen der solchermaßen verbotenen Schriftsteller. Im sicheren Bewußtsein, daß ihre Bücher aus welchen Gründen auch immer verboten wurden (vielleicht, um beim Beispiel Gerhard Bonne zu bleiben, weil es keine "Verbrechen" geben durfte im Hitler-Staat), schrieben sie weiter. So gut wie alle von ihnen sind vergessen. Ihre Werke sind vielfach nicht mal im Verzeichnis der Schriften, die 1933-1945 nicht angezeigt werden durften der Deutschen Bücherei Leipzig
(3) aufgenommen. Dies obwohl, die Deutsche Bücherei in Leipzig im Vorwort einen Vollständigkeitsanspruch erhebt. Überhaupt ist die Deutsche Bücherei ein Beispiel für die zahlreichen Forschungslücken, die sich bei den Recherchen zu dieser Studie aufgetan haben: Obwohl die Deutsche Bibliothek erwiesenermaßen eine Außenstelle des SD war, erhielt ich von dort die Auskunft, daß "die Hintergründe der NS-Schrifttumspolitik und der hierbei rivalisierenden Einzelinstanzen einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit der Deutschen Bücherei ´ein weißer Fleck' in der Geschichte der Deutschen Bücherei" seien.

Durch Anfragen bei den Verlagen - sofern sie noch existierten -, vor allem aber dank der hervorragend sortierten elektronischen und manuellen Kataloge der Universitäts-und Landesbibliothek Düsseldorf habe ich die Standorte der verbotenen Bücher so weit wie möglich ermittelt. Die wichtigsten Fragen dieser Studie - was hatte es mit dem Runderlaß vom 9. Juni 1941 auf sich, wer steckt dahinter und warum wurden scheinbar belanglose Bücher verboten? - mußten im Rahmen der Magisterarbeit unbeantwortet bleiben. Fortsetzung folgt allerdings.

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1 Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums. Stand vom 31. Dezember 1938 und Jahreslisten 1939-1941. Reprint Vaduz 1979.

2 Reinhard Bollmus, Das Amt Rosenberg und seine Gegner. Studien zum Machtkampf im nationalsozialistischen Herrschaftssystem, Stuttgart 1970.

3 Deutsche Nationalbibliographie, Ergänzungsband I. Verzeichnis der Schriften, die 1933-1945 nicht angezeigt werden durften, bearb. und hrsg. von der Deutschen Bücherei Leipzig, Leipzig 1949.




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