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NS-Literaturpolitik
wird gemeinhin in Verbindung gebracht mit den Bücherverbrennungen
vom 10. Mai 1933. Allenfalls sind noch die äußeren und
innere Emigranten wie Thomas Mann oder sein "Antagonist" Walter
von Molo bekannt, vielleicht auch noch die "Liste des schädlichen
und unerwünschten Schrifttums"(1).
Nur sehr wenige Forscher haben sich dieses vermeintlich abseits
gelegenen Themas angenommen. Die Bedeutung, die das Buch für
die NS-Herrschaftspraxis hatte, ist damit bis heute nicht klar geworden.
Der Düsseldorfer Historiker Professor Christoph Weber stieß
bei Forschungen über den Kölner Religionsphilosophen Johannes
Hessen auf eine Bücher-Verbotsebene, die bis dato unbekannt
war und weitreichende Konsequenzen für die Interpretation nicht
nur der NS-Literaturpolitik, sondern der gesamten NS-Machthierarchie
hat. Bücher von über 300 Autoren - darunter Johannes Hessen,
aber auch damals berühmte und heute in Vergessenheit geratene
Philosphen wie Robert Saitschik oder Jean Cocteau - wurden auf immer
noch nicht hinreichend geklärte Weise anscheinend laut- und
spurenlos konfisziert. Sie tauchten nicht in der geheimen, aber
vor diesem Hintergrund schon fast "offiziell" zu nennenden, berüchtigten
"Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums"
auf. Diese Liste wurde von der Reichsschrifttumskammer, einer Unterabteilung
der Reichskulturkammer, geführt, deren oberster Chef Joseph
Goebbels war. "Unsere" Bücher jedoch finden sich einzig im
"Befehlsblatt des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD". Dreh-
und Angelpunkt ist ein Erlaß des Reichssicherheitshauptamtes
- also der hochgradig ideologischen Abteilung der SS zur "Bekämpfung
der Gegner der nationalsozialistischen Weltanschauung"- vom 9. Juni
1941. Nach diesem Erlaß beschlagnahmte die SS, besser gesagt
die Gestapo, bis in den Februar 1945 hinein "Druckschriften, die
nicht (sic!) in die Liste des schädlichen und unerwünschten
Schrifttums eingereicht worden sind". Professor Weber stieß
damit auf eine unentdeckte Quelle in der NS-Forschung, die er mir
dankenswerterweise für meine Magisterarbeit überließ.
Was hatte dieses Verbot zu bedeuten? Warum wurden Bücher wie
"Das Verbrechen als Krankheit" von Georg Bonne aus dem Jahre 1927,
"Der Hergott im Schützengraben" von Max Biber oder "Heilkräuter
im Dienste der Schönheit" aus dem Verkehr gezogen? Auffallend
ist, daß es sich bei den über 300 Titeln vorwiegend um
religiöse, philosophische, teilweise auch metaphysische und
oft auf den ersten Blick banale Titel handelt. An dieser Stelle
kommt Heinrich Himmler ins Spiel: Sein Hang zur Mystik, dazu sein
fanatischer Antiklerikalismus, sind bekannt. Daß er eine aktive
Rolle in der NS-Literaturpolitik spielte - ein Faktum, das von der
Forschung nahezu übersehen wurde -, belegt die Präambel
der "Liste der schädlichen und unerwünschten Schrifttums":
Himmler wurde hier mit einer Zensurvollmacht ausgestattet. Er konnte
neben den Verboten, die Joseph Goebbels als Präsident der Reichskulturkammer
erteilte, ein "zusätzliches Verbot" erteilen. Doch damit nicht
genug: Zusätzlich zu dem "zusätzlichen Verbot" existierte
eben besagter Runderlaß vom 9. Juni 1941 des RSHA, deren oberster
Chef er war.
Ob Goebbels von diesem Erlaß wußte, ist bis jetzt noch
unbekannt. Fest steht aber: Die These von der Allgewalt Joseph Goebbels´
als oberster Kultur- und Literaturwächter ist ebensowenig haltbar
wie die Schimäre eines undurchlässigen NS-Machtmonoliths,
die ja nur noch von wenigen aufrecht erhalten wird. Die Polykratie,
die Kompetenzüberschneidungen, das Machtgerangel, der Aktionismus
konkurrierender Abteilungen sind entscheidende Merkmale des NS-Staates.
Diese Arbeit ist vom Prinzip her angelegt wie die bedeutende Studie
von Reinhard Bollmus zum Amt Rosenberg (2):
Induktiv wird von den "Bücherverboten der SS" auf die Rolle
der SS im Kulturbetrieb, auf die Bedeutung Himmlers in diesem Zusammenhang
- aber auch des oft übersehenen Bormanns - eingegangen. Es
werden die Machtzentren und die machtlosen Zentren im NS-Literaturbetrieb
beleuchtet, die wiederum einen Blick auf die amorphe NS-Herrschaftsmasse
zulassen.
Die zweite Säule, auf der diese Studie steht, ist die Frage
nach der Rolle, der Lebenswirklichkeit und den Intentionen der solchermaßen
verbotenen Schriftsteller. Im sicheren Bewußtsein, daß
ihre Bücher aus welchen Gründen auch immer verboten wurden
(vielleicht, um beim Beispiel Gerhard Bonne zu bleiben, weil es
keine "Verbrechen" geben durfte im Hitler-Staat), schrieben sie
weiter. So gut wie alle von ihnen sind vergessen. Ihre Werke sind
vielfach nicht mal im Verzeichnis der Schriften, die 1933-1945 nicht
angezeigt werden durften der Deutschen Bücherei Leipzig (3)
aufgenommen. Dies
obwohl, die Deutsche Bücherei in Leipzig im Vorwort einen Vollständigkeitsanspruch
erhebt. Überhaupt ist die Deutsche Bücherei ein Beispiel
für die zahlreichen Forschungslücken, die sich bei den
Recherchen zu dieser Studie aufgetan haben: Obwohl die Deutsche
Bibliothek erwiesenermaßen eine Außenstelle des SD war,
erhielt ich von dort die Auskunft, daß "die Hintergründe
der NS-Schrifttumspolitik und der hierbei rivalisierenden Einzelinstanzen
einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit der Deutschen Bücherei
´ein weißer Fleck' in der Geschichte der Deutschen Bücherei"
seien.
Durch Anfragen bei den Verlagen - sofern sie noch existierten -,
vor allem aber dank der hervorragend sortierten elektronischen und
manuellen Kataloge der Universitäts-und Landesbibliothek Düsseldorf
habe ich die Standorte der verbotenen Bücher so weit wie möglich
ermittelt. Die wichtigsten Fragen dieser Studie - was hatte es mit
dem Runderlaß vom 9. Juni 1941 auf sich, wer steckt dahinter
und warum wurden scheinbar belanglose Bücher verboten? - mußten
im Rahmen der Magisterarbeit unbeantwortet bleiben. Fortsetzung
folgt allerdings.
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1
Liste des schädlichen
und unerwünschten Schrifttums. Stand vom 31. Dezember 1938
und Jahreslisten 1939-1941. Reprint Vaduz 1979.
2 Reinhard Bollmus, Das Amt Rosenberg
und seine Gegner. Studien zum Machtkampf im nationalsozialistischen
Herrschaftssystem, Stuttgart 1970.
3 Deutsche Nationalbibliographie, Ergänzungsband
I. Verzeichnis der Schriften, die 1933-1945 nicht angezeigt werden
durften, bearb. und hrsg. von der Deutschen Bücherei Leipzig,
Leipzig 1949.
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