
Funkkurs SRC / UBI
Sprechfunkgeräte stellen nicht nur ein kostenlosesKommunikationsmittel zwischen Yachten dar, sondern sind im Seenotfalldas einzige Möglichkeit, mit anderen Schiffen Sprechkontaktaufzunehmen. Um ein UKW Funkgerät an Bord eines Sportbootesnutzen zu dürfen, sind amtliche Zeugnisse erforderlich:
Binnenfunk
UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk)
Seefunk
SRC (Short Range Certificate) und das damit verbundeneSicherheitsfunksystem GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System)
| Die Daten imÜberblick: | |
| Ort und Zeit: | Mi. 19.00 - 21.00 Uhr, Seminarraum 2 im Sportinstitut |
| Beginn: | Mittwoch, 21.10.2009 |
| Termine: |
Mi. 21.10. 2009 - 19:00-21:00 Uhr Mi. 28.10. 2009 - 19:00-21:00 Uhr Mi. 04.11. 2009 - 19:00-21:00 Uhr Mi. 11.11. AUSFALL wegen Karneval Mi. 18.11. 2009 - 19:00-21:00 Uhr Mi. 25.11. 2009 - 19:00-21:00 Uhr Mi. 02.12. 2009 - 19:00-21:00 Uhr Mi. 09.12. 2009 - 19:00-21:00 Uhr Mi. 16.12.2009 - 19:00-21:00 Uhr Mi. 06.01.2010 - 17:00-23:00 Uhr |
| Zusatztermine: | Sa.19.12.2008 - 11:00-15:00 Uhr Sa. 02.01.2010 - 11:00 15:00 Uhr |
| Prüfung: | |
| Kursgebühr: | ca 85 EUR |
| Prüfungsgebühr | ca. 175,00 EUR ("ca." - da dieAnfahrtskosten der Prüfer separat berechnet werden - 175,00 EUR sind daherein Maximal-Betrag. Beim letzten Kurs waren es 160,00 EUR) |
| Anmeldung: | Hier per Online-Formular |
| Obmenschen: | Oliver Frumm, Sandra Bussmann |
Kursinhalte
Der Kurs bietet zielgenaue Prüfungsvorbereitung und vielMöglichkeit zum praktischen Training. Der Hochschulsportverfügt über zwei Funkgeräte der neuestenGeneration, an denen nicht nur die Bedienung von Gerät undDSC-Controller geübt werden kann, sondern auch echte Dialogegeführt werden können.
Neben der Gerätebedienung und Gesprächssimulationwerden auch Tipps zu den prüfungsrelevantenEnglischkenntnissen sowie rechtlichen Hintergründen gegebenund das Funkalphabet geübt.

GMDSS (Global MaritimeDistress and Safety System)
Seit 1999 wird der internationale Seenot- und Sicherheitsfunkverkehrüber das sogenannte GMDSS (Global Maritime Distress and SafetySystem) abgewickelt. Segler, die am Seefunkverkehr teinehmenmöchten, benötigen eine entsprechende Ausstattung undBefugnis. Seit dem 15. August 2005 ist der Schiffsführer einesmit funktionsfähigem GMDSS-Funkgerätausgerüsteten Bootes verpflichtet, das erforderlicheFunkzeugnis besitzen.
Alte Sprechfunkzeugnisse
Die alten Sprechfunkzeugisse ohne GMDSS sind beiSprechfunkgeräten mit DSC Controller nicht mehrgültig! Es besteht auch keine Möglichkeit mehr, dieGMDSS-Befähigung durch eine Zusatzprüfungnachzuholen. Die jenigen die davon betroffen sind müssen alsodie kompletten Prüfungen neu ablegen.
NiederländischeBesonderheiten
In den Niederlanden werden die Gewässer bis zu den Seegattender Nordseeinseln dem Binnenbereich zugeordnet. Damit unterliegen dieauch Waddensee und das Ijsselmeer dem Binnenschifffahrtsfunk.Entsprechend ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk(UBI) vorgeschrieben. Seeseitig der Inselmitte sowie entlang derNordseeküste ist das SRC (Short Range Certificate)vorgeschrieben. Wer also z.B. am Ijsselmeer startet und auf die Nordseehinaus segelt, benötigt beide Funkzeugnisse.
